Kontakt
Links zum Thema
- Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD)
- FAO, Commission on Genetic Resources for Food and Agriculture (CGRFA)
- FAO, Website zur Agrobiodiversität
- Bioversity International
- FAO, Multi-Year Programme of Work on Agrobiodiversity (MYPOW)
- Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
- Biodiversitätsstrategie der Europäischen Union
- Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft
- Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 Förderung des ländlichen Raums (ELER)
- ELER in den Ländern (Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume)
Internationales
Aufgrund weltweiter Zusammenhänge und Abhängigkeiten ist ein auf internationale Gerechtigkeit gerichtetes globales Management der für die Agrar-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft genutzten genetischen Ressourcen wichtiges Ziel der Erhaltungsarbeit.

- Internationale Verhandlungen bei der Welternährungsorganisation (FAO)
© Photo courtesy of IISD/Earth Negotiations Bulletin
Die Notwendigkeit zur internationalen Zusammenarbeit bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der genetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft ergibt sich bereits daraus, dass viele Kulturpflanzen und Nutztiere ursprünglich aus anderen Erdteilen als ihren heutigen Anbau- bzw. Haltungsgebieten stammen und dadurch internationale Abhängigkeiten bei der Zucht und Nutzung der genetischen Ressourcen bestehen. Auch hinsichtlich der Verfügbarkeit der technologischen Möglichkeiten für eine verbesserte und nachhaltige Nutzung der genetischen Ressourcen, insbesondere für die Ernährung, bestehen global gesehen, erhebliche Diskrepanzen. Diese drängen auf Ausgleich. Schließlich haben globale Umweltveränderungen, wie der Klimawandel, einen erheblichen Einfluss auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der genetischen Ressourcen. Negativen Auswirkungen kann nur mit Hilfe global angelegter Strategien entgegengewirkt werden.
Wichtige Ziele der internationalen Zusammenarbeit in Bezug auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Agrobiodiversität betreffen vor allem:
- Die Schaffung von politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf internationaler Ebene, die den besseren Erhalt und die umfangreiche nachhaltige Nutzung der Agrobiodiversität ermöglichen, und damit die Nahrungssicherheit verbessert, die ländliche Armut bekämpft und eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume erreicht werden kann. Darunter ist z. B. eine stärkere Berücksichtigung sozialer und ökologischer Belange im Rahmen der WTO, die Entwicklung von Mechanismen zur Herkunftskennzeichnung nachhaltiger Produkte, der verstärkte Schutz traditionellen Wissens bzgl. genetischer Ressourcen und die Unterstützung von Maßnahmen zur Umsetzung der "Farmers' Rights" in Entwicklungsländern zu verstehen.
- Die Förderung des Zugangs zu den genetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft und des gerechten Ausgleichs der Vorteile, die aus deren Nutzung sowie aus der Nutzung des diesbezüglichen traditionellen Wissens entstehen.
- Die Unterstützung der internationalen Vernetzung der in der Praxis in-situ und on farm tätigen Erhaltungsinitiativen.
Eine zentrale Rolle im internationalen Verhandlungsprozess spielt die Welternährungsorganisation FAO.
| Jahr | Organisation/ Konferenz | Aktion/Vereinbarung |
|---|---|---|
| 1959 | 10. FAO Konferenz | Resolution über die Bedeutung und Gefährdung der pflanzengenetischen Ressourcen (PGR) |
| 1974 | FAO | Gründung des International Board for Plant Genetic Resources (IBPGR) (später "IPGRI", heute "Bioversity International") |
| 1983 | FAO | Gründung der "Kommission für pflanzengenetische Ressourcen" |
| 1983 | FAO | "International Undertaking" für pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft |
| 1985 | FAO | Erweiterung des Mandats auf alle genetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft, Umbenennung in Kommission für genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (CGRFA) |
| 1989 | FAO | Ergänzung des "International Undertaking" um Plant Breeders´ Rights |
| 1991 | FAO | Ergänzung des "International Undertaking" um Farmers´ Rights |
| 1992 | UN-Konferenz in Rio de Janeiro | Agenda 21, Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD) |
| 1993 | FAO | 1. "World Watch List for Domestic Animal Diversity" |
| 1996 | 4. Internationale Technische Konferenz der FAO zu PGR in Leipzig/Deutschland | 1. Weltzustandsbericht und Globaler Aktionsplan zur Erhaltung und Nutzung von PGR (GPA) |
| 2002 | UN-Konferenz Weltgipfel zu nachhaltiger Entwicklung in Johannesburg | Auftrag für ein Internationales Regime zu "Access and Benefit-sharing" (ABS) |
| 2004 | FAO | Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft |
| 2007 | FAO | Mehrjähriges Arbeitsprogramm zu Agrobiodiversität der CGRFA |
| 2007 | 1. Internationale Technische Konferenz der FAO zu TGR in Interlaken/Schweiz | 1. Weltzustandsbericht und Globaler Aktionsplan zur Erhaltung und Nutzung von TGR (GPA) |
Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
Das 1983 verabschiedete FAO-Undertaking on Plant Genetic Resources war eine legal nicht bindende Absichtserklärung. Dabei lag die Auffassung zugrunde, dass pflanzengenetische Ressourcen als gemeinsames "Erbe der Menschheit" zum Nutzen aller frei verfügbar sein sollten. Der als Nachfolge des FAO-Undertaking entwickelte und seit Juni 2004 wirksame Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft stellt demgegenüber für die Vertragsstaaten eine völkerrechtlich bindende Vereinbarung dar. Mit der Ratifizierung dieses Vertrags verpflichteten sich die Vertragsstaaten, in Übereinstimmung mit der CBD pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft in situ und ex situ zu erhalten, zu charakterisieren und zu evaluieren sowie ihre nachhaltige Nutzung sicherzustellen. Überdies erkannten sie darin ausdrücklich die Rechte der Bauern an. Um den Zugang zu erleichtern und eine gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen ergebenden Vorteile sicherzustellen, wird zwischen den Vertragsstaaten ein Multilaterales System (MLS) etabliert.
Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD)
Eine maßgebliche konzeptionelle Neuausrichtung der internationalen Bemühungen um die Agrobiodiversität hat die UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro gebracht. Dies betrifft zum einen das dort verabschiedete Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD), zum anderen die Agenda 21, die auch die genetischen Ressourcen der landwirtschaftlichen Nutzpflanzen und Nutztiere behandelt. Wesentliche Neuerungen waren, dass in der CBD
- als Ziele gleichgewichtig neben die Erhaltung die nachhaltige Nutzung und der gerechte und ausgewogene Ausgleich der Vorteile bei der Nutzung der genetischen Ressourcen vereinbart wurden,
- die In-situ-Erhaltung Vorrang vor der Ex-situ-Erhaltung erhalten hat,
- bei den Regelungen zum Zugang zu genetischen Ressourcen das völkerrechtliche Prinzip der nationalen Souveränität bekräftigt und davon abgeleitet das Recht zu staatlichen Regelungen des Zugangs anerkannt wurden und Verpflichtungen zum Vorteilsausgleich bestehen,
- das traditionelle Wissen indigener und lokaler Gemeinschaften besonders geschützt werden soll.
Ein weiterer Meilenstein im Rio-Nachfolgeprozess war 1996 die Verabschiedung eines Arbeitsprogramms zur landwirtschaftlichen biologischen Vielfalt. Dabei sind insbesondere drei Elemente bedeutsam:
- Eine bessere Zusammenarbeit bei der Agrobiodiversität zwischen FAO und CBD.
- Die Verfolgung eines integrierten ökosystemaren Ansatzes.
- Eine bessere Berücksichtigung der landwirtschaftlichen biologischen Vielfalt durch die WTO.
Europäische Ebene
Auf EU-Ebene wurden von der EU-Kommission 1998 eine Biodiversitätsstrategie und 2001 sektorspezifische Aktionspläne - u. a. zur Agrobiodiversität - entwickelt. Strategie und Aktionsplan dienen der Umsetzung der Verpflichtungen der EU als Vertragspartei des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD).
Instrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bieten den Rahmen für die Einbeziehung von Belangen der biologischen Vielfalt in die Landwirtschaftspolitik der EU. Der Schutz der Biodiversität hängt weitgehend von der ausreichenden und gezielten Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der GAP, insbesondere von Ausgleichszahlungen für weniger begünstigte Gebiete und den Agrarumweltmaßnahmen, ab. Prioritäten sind u.a. die Förderung umweltverträglicher landwirtschaftlicher Produktionsverfahren, die Unterstützung nachhaltiger Bewirtschaftung in Gebieten mit großer Artenvielfalt sowie die Förderung von Maßnahmen zum Schutz lokaler oder gefährdeter Nutztier- bzw. Pflanzenarten. Wesentliches Finanzierungsinstrument zur Erreichung der Ziele der GAP mit Bezug zur Agrobiodiversität ist der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

