Genres-News RSS-Feed XML
Loading

Kontakt

Internationales Jahr der Wälder 2011

Links zum Thema

Rahmenbedingungen zur Erhaltung und Nutzung forstlicher Genressourcen

Rahmenbedingungen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung forstlicher Genressourcen umfassen nationale rechtliche Regelungen, das sektorale nationale Fachprogramm für forstgenetische Ressourcen sowie die Bund-Länder-Arbeitsgruppe als Koordinierungsgremium für die Umsetzung von notwendigen Maßnahmen.

Laubwald mit Naturverjüngung
© BLE

Nationale Regelungen

Aus § 1 Bundeswaldgesetz und den entsprechenden Bestimmungen der Landeswaldgesetze ist die gesetzliche Zielvorgabe abzuleiten, den Wald in seiner genetischen Vielfalt zu erhalten, damit dauerhaft seine Leistungen und Funktionen erfüllt werden können. Zudem können folgende Regelungen des Bundeswaldgesetzes bezüglich der Erhaltung forstlicher Genressourcen herangezogen werden: Erhaltung des Waldes (§ 9), Bewirtschaftung des Waldes (§ 11), Schutzwald (§ 12).

Entsprechende Regelungen existieren auch auf Landesebene.

In verschiedenen Bundesländern sind die Arbeiten zur Erhaltung forstlicher Genressourcen inzwischen auf dem Erlasswege geregelt und in Programmen wie der forstlichen Rahmenplanung integriert. Darüber hinaus beinhalten die Waldbaurichtlinien der meisten Länder wichtige Maßnahmen zur Erhaltung forstlicher Genressourcen.

Eine besondere Rolle spielt das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG), das die Zulassung, Erzeugung, das Inverkehrbringen, die Ein- und Ausfuhr und die Identitäts- und Herkunftssicherung von forstlichem Vermehrungsgut regelt. Zweck des Gesetzes ist, den Wald in seinen vielfältigen positiven Wirkungen durch die Bereitstellung von hochwertigem und identitätsgesicherten forstlichen Vermehrungsgut in seiner genetischen Vielfalt zu erhalten und zu verbessern sowie die Forstwirtschaft in ihrer Leistungsfähigkeit zu fördern (§ 1 FoVG).

Des Weiteren hat das Bundesnaturschutzgesetz eine gewisse Bedeutung. Hinweise zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und damit auch der genetischen Vielfalt ergeben sich aus den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Tier- und Pflanzenwelt, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sollen als Lebensgrundlagen des Menschen gesichert werden. Die im Bundesnaturschutzgesetz und den entsprechenden Landesnaturschutzgesetzen vorgesehenen Maßnahmen erfassen nur teilweise die zur Erhaltung der Baum- und Straucharten notwendige genetische Vielfalt. Sie können allerdings in bestimmten Fällen die Maßnahmen zur Erhaltung forstlicher Genressourcen ergänzen.

Nationales Fachprogramm

Das "Konzept zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland" ist das grundlegende Dokument, in dem ausgehend von der Bedeutung der genetischen Vielfalt und der Gefährdung des Genbestandes unserer Baum- und Straucharten Maßnahmen verankert sind, die der Erhaltung unserer Wälder in der Zukunft dienen. Es fungiert als sektorales nationales Fachprogramm für forstliche Genressourcen.

Das Konzept wurde von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Forstliche Genressourcen und Forstsaatgutrecht" (BLAG-FGR) in einer Neufassung 2000 auf der Grundlage des "Konzeptes zur Erhaltung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland" von 1987 erarbeitet. Mit dem aktualisierten Nachdruck (2010) leistet die BLAG-FGR mit Unterstützung des BMELV zudem einen Beitrag zum Internationalen Jahr des Waldes 2011.

Es stellt die Ziele und notwendigen Maßnahmen für die Erhaltung des Genbestandes und der genetischen Struktur der Baum- und Straucharten dar.

Um die Gesamtheit der für die Bevölkerung zu erbringenden Leistungen der Wälder (Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen) nachhaltig für künftige Generationen im Sinne des Bundeswaldgesetzes zu gewährleisten und in Übereinstimmung mit dem "Übereinkommen über die biologische Vielfalt" die Erhaltung der biologischen Vielfalt der Wälder und die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile zu sichern, verfolgt das Konzept folgende Ziele:

  • Erhaltung von Baum- und Straucharten (Artenvielfalt),
  • Erhaltung der Vielfalt innerhalb der Baum- und Straucharten (genetische Vielfalt),
  • Nachhaltige Nutzung forstlicher Genressourcen,
  • Wiederherstellung lebensfähiger Populationen von Baum- und Straucharten (genotypische Vielfalt),
  • Beitrag zur Erhaltung und Wiederherstellung vielfältiger Waldökosysteme (Ökosystemvielfalt).

Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Forstliche Genressourcen und Forstsaatgutrecht"

Die Mitglieder der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Forstliche Genressourcen und Forstsaatgutrecht" setzen auf der Grundlage eines jeweils vierjährigen Maßnahmenplans die in der Konzeption (Nationales Fachprogramm) vorgesehenen Vorhaben in einer koordinierten Zusammenarbeit um. Einige Arbeitsschwerpunkte seien beispielhaft angeführt.

  • Erfassung und Evaluierung vorhandener forstlicher genetischer Ressourcen,
  • In-situ-Maßnahmen (Naturverjüngung, Erhaltung von Beständen und Einzelbäumen, Saat und Pflanzung im Wald),
  • Ex-situ-Maßnahmen (Evakuierung, Generhaltungssamenplantagen, Genbanken),
  • Erhaltung im Rahmen der Nutzung (Verjüngung, Bestandespflege, Holzernte),
  • Erarbeitung gemeinsamer Forschungsschwerpunkte.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern der Struktureinheiten der forstlichen Landesanstalten, die sich mit Generhaltung befassen, des BMELV, des Institutes für Forstgenetik des Johann Heinrich von Thünen-Institutes (vTI) und des Informations- und Koordinierungszentrums für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zusammen.

Nach oben