Fördermaßnahmen zur Agrobiodiversität

Agrarumweltmaßnahme: Ackerrandstreifen
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Seit 1987 werden von der EU umweltbezogene Beihilfen gewährt, die seit der Agrarreform von 1992 systematisch zu den heutigen Agrarumweltmaßnahmen ausgebaut wurden. Für den Finanzierungszeitraum von 2007 - 2013 haben die Länder in ihren jeweiligen Landesprogrammen nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) definiert, welche Agrarumweltmaßnahmen in den einzelnen Ländern förderfähig sind. Teilweise beteiligt sich der Bund über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) an der Finanzierung von Maßnahmen.

Mit der Verordnung über ein Gemeinschaftsprogramm zur Sammlung, Erhaltung, Charakterisierung und Nutzung genetischer Ressourcen der Landwirtschaft (VO (EG) Nr. 870/2004) können EU-weit entsprechende Projekte gefördert werden.

Speziell zur Förderung der biologischen Vielfalt in Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft bietet das BMELV Fördermaßnahmen zu Modell- und Demonstrationsvorhaben an. Projektträger dieser Maßnahmen ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).