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Links zum Thema
- CBD, Monitoring und Indikatoren
- Millennium Ecosystem Assessment
- Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft der EU
- EEA - Indikatoren
- EEA - SEBI2010, Report 11/2007
- Paneuropäische Strategie für biologische und landschaftliche Vielfalt (PEBLDS)
- Umwelt-Kernindikatoren-
system des Umweltbundesamtes (KIS) - BfN, Monitoring
- Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt des BMU
Monitoring der Agrobiodiversität
Für eine effiziente Erhaltungsarbeit ist es wichtig, in regelmäßigen Abständen Zustand, Einflüsse und getroffene Maßnahmen bzgl. der biologischen Vielfalt zu erfassen und zu dokumentieren.

- Die Walther Herwig III ist als Fischereiforschungsschiff am Monitoring der Fischbestände intensiv beteiligt
© BLE
Als Monitoring der Agrobiodiversität wird die regelmäßige Erfassung
- des Zustands (state) der Agrobiodiversität,
- der Einflüsse (pressure) auf die Agrobiodiversität und
- der Maßnahmen (response) zu Gunsten der Agrobiodiversität
bezeichnet. Der Pressure-state-response-Ansatz ist das anerkannte Konzept zur Strukturierung von Umweltindikatorensystemen. Monitoring beruht nach diesem Ansatz auf einem Set aufeinander abgestimmter Indikatoren. Monitoring dient dabei dem Zweck,
- Trends zu erkennen und abzubilden,
- eine nachhaltige Politik zu unterstützen,
- konkrete Ziele festzulegen und
- den Erfolg von Maßnahmen zu überprüfen.
Verpflichtung zum Monitoring
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) trat 1993 rechtsbindend für die Vertragsstaaten in Kraft. Damit wurden neben der Erhaltungsverantwortung für die Biodiversität auch Pflichten der Dokumentation und der regelmäßigen Berichtserstattung über die Fortschritte der Umsetzung der Konvention rechtlich bindend. Diese schließen auch die Agrobiodiversität ein. Besondere Relevanz für die pflanzengenetischen Ressourcen hat der "Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft", da er einen verbindlichen Rechtsrahmen darstellt. Der Internationale Vertrag trat 2004 in Kraft und beinhaltet Dokumentations- und Berichtspflichten der Unterzeichnerstaaten.

