Fördermaßnahmen für aquatische genetische Ressourcen

© BLE
Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU (GFP) erhält die Bundesrepublik Deutschland finanzielle Hilfen aus den Programmen der Europäischen Union. Hierzu wurde der Europäische Fischereifonds (EFF) für den Zeitraum 2007 bis 2013 aufgelegt.
Die Umsetzung des EFF geschieht in der Bundesrepublik Deutschland durch das Operationelle Programm. Es orientiert sich an Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union und des deutschen Nationalen Strategieplans Fischerei. Fischerei und Aquakultur sollen demnach mit dem Ziel der umweltgerechten und nachhaltigen Nutzung der Ressourcen unterstützt werden, gleichzeitig werden Wachstum und Beschäftigung angestrebt.
Der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)" sieht eine Fördermöglichkeit für den Bereich der genetischen Ressourcen für den Zeitraum von 2011 bis 2014 vor. In dem neuen Fördergrundsatz: "Förderung der Erhaltung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft", kann die Zucht bzw. Erhaltung gefährdeter Stämme und Wildpopulationen von Fischarten gefördert werden. Die Liste der förderfähigen Fische und Krebse ist in der Datenbank AGRDEU der BLE veröffentlicht.
Als direkte Förderinstrumente zur Unterstützung der Umsetzung der nationalen Fachprogramme und der Agrobiodiversitätsstrategie hat das BMELV die Richtlinie zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt aufgelegt. Die Projektträgerschaft zur Förderung der Modell- und Demonstrationsvorhaben liegt bei der BLE.
