Kontakt
Links zum Thema
- UN-Seerechtsübereinkommen (englisch)
- FAO: Sektion Fischerei und Aquakultur (englisch)
- FAO: Verhaltenskodex für verantwortliche Fischerei (englisch)
- NAFO: Northwest Atlantic Fisheries Organization (englisch)
- NEAFC: North East Atlantic Fisheries Organization (englisch)
- NASCO: North Atlantic Salmon Organization (englisch)
- IBKF: Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei
- IKSR: Internationale Kommission zum Schutz des Rheines
- IKSMS: Internationale Kommission zum Schutz der Mosel und der Saar
- IKSE: Internationale Kommission zum Schutz der Elbe
- IKSD: Internationale Kommission zum Schutz der Donau (englisch)
- IGKB: Internationale Gewässerschutz-Kommission für den Bodensee
- Fachprogramm Aquatische Genetische Ressourcen
Internationale Aktivitäten bei aquatischen genetischen Ressourcen
Da sich aquatische Organismen über Ländergrenzen hinweg in den Binnengewässern und Weltmeeren bewegen, ist die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Aquatischen Genetischen Ressourcen nur auf internationaler Ebene zu realisieren. Auch um die Herausforderungen und Möglichkeiten des weltweit stark anwachsenden Aquakultursektors optimal und nachhaltig zu nutzen, bedarf es einer globalen Zusammenarbeit.

- The Leaper, Craig Brook National Fish Hatchery (USA)
© BLE
Das Seerechtsübereinkommen (United Nations Convention on the Law of the Sea – UNCLOS) der Vereinten Nationen (UN) von 1982 stellt die völkerrechtliche Grundlage für die Regelung menschlicher Aktivitäten in den Meeren und Ozeanen dar. Eines der Ziele des Seerechtsüberein-kommens ist die Erhaltung der lebenden Ressourcen und der Schutz und die Bewahrung der Meeresumwelt.
Der Fischereiausschuss (Committee on Fisheries – COFI) der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) ist das einzige globale zwischenstaatliche Gremium, welches Probleme und Fragen der Fischerei und Aquakultur untersucht und regelmäßig weltweit Empfehlungen an Regierungen, regionale Fischereiorganisationen, Nichtregierungsorganisationen und in Fischerei und Aquakultur beschäftigte Menschen herausgibt. Beispiele für globale Vereinbarungen sind der FAO-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei von 1995 (Code of Conduct for Responsible Fisheries) und das Übereinkommen über Hafenstaatmaßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, unangemeldeten und unregulierten Fischerei (IPOA-IUU) von 2009.
Darüber hinaus gibt es speziellere internationale Übereinkommen die Rahmenbedingungen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung Aquatischer Genetischer Ressourcen für geographisch abgegrenzte Gebiete festsetzen. Im marinen Bereich gibt es z.B. das Übereinkommen über zukünftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC) von 1980 oder das Übereinkommen zur Erhaltung des Lachses im Nordatlantik (NASCO) von 1983.
Im Süßwasserbereich existieren insbesondere für die grenzüber-schreitenden Flüsse und Seen internationale Gewässerschutz-kommissionen wie z. B. die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) oder die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR), die sich u.a. für die Verringerung der Schadstoffbelastungen einsetzen und gemeinsame Managementpläne erarbeiten.
Weiterführende Informationen über die Internationalen Rahmenbedingungen für die Erhaltung und Nutzung der Aquatischen Genetischen Ressourcen finden sich im Fachprogramm Aquatische Genetische Ressourcen.

