Kontakt
Links zum Thema
- Nationales Fachprogramm pflanzengentische Ressourcen
- Beratungs- und Koordinierungsausschuss für genetische Ressourcen landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturpflanzen (BEKO)
- Europäisches Kooperationsprogramm für pflanzengenetische Ressourcen (ECPGR)
- Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD)
- Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
- Gesetz zum Internationalen Vertrag
- Zweiter Globaler Aktionsplan
- Zweiter Weltzustandsbericht über pflanzengenetische Ressourcen-Langfassung
- Zweiter Weltzustandsbericht über pflanzengenetischer Ressourcen-Kurzfassung
Politische und rechtliche Rahmenbedingungen für die Erhaltung und Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen in Deutschland
Die Rahmenbedingungen und zentralen Aufgaben im Bereich der pflanzengenetischen Ressourcen sind in Deutschland durch das 2002 verabschiedete "Nationale Fachprogramm zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturpflanzen" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz festgelegt.

- Deckblatt Nationales Fachprogramm, © BLE
Es orientiert sich am Aufbau des Globalen Aktionsplans der FAO (1996) und seinen vier Hauptbereichen: (1) In-situ-Erhaltung und Entwicklung, (2) Ex-situ-Erhaltung, (3) Nutzung und (4) Ausbau von Kapazitäten.
Die Ziele des Nationalen Fachprogramms für pflanzengenetische Ressourcen landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturpflanzen sind:
- Die Vielfalt der wild wachsenden und der kultivierten pflanzengenetischen Ressourcen langfristig in wissenschaftlich abgesicherter und kosteneffizienter Weise in situ und ex situ zu erhalten;
- Die Vielfalt pflanzengenetischer Ressourcen durch geeignete Maßnahmen, u.a. durch Charakterisierung, Evaluierung, Dokumentation und züchterische Erschließung verstärkt nutzbar zu machen;
- Eine größere Vielfalt landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturpflanzenarten und –sorten (einschließlich Zierpflanzen) in Deutschland nachhaltig wirtschaftlich zu nutzen;
- Einen Beitrag zur Erhaltung und Wiederherstellung landwirtschaftlich und gartenbaulich geprägter Ökosysteme einschließlich der obstbaulichen und Grünlandökosysteme zu leisten;
- Mehr Transparenz bei den verteilten Zuständigkeit und Verantwortlichkeiten von Bund, Ländern und Kommunen sowie den auf dem Gebiet tätigen Personen, Organisationen und Institutionen bei der Erhaltung und Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen herzustellen, und
- Synergien zu nutzen, die sich aus einer verstärkten Zusammenarbeit auf der nationalen, überstaatlich-regionalen und internationalen Ebene ergeben können und diese zu fördern.
Mit der Verabschiedung des Nationalen Fachprogramms wurde ein wichtiger Schritt in Richtung eines nachhaltigen und effizienten Systems für die Erhaltung und Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft in Deutschland geschaffen.
Die Umsetzung dieses Programms wird durch den Beratungs- und Koordinierungsausschuss für genetische Ressourcen landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturpflanzen (BEKO) begleitet. Dem Ausschuss gehören 18 Vertreter von Bund und Ländern sowie von Forschungseinrichtungen, Pflanzenzüchterverbänden und NGOs an. Die Arbeit des BEKO wird von pflanzen- und themenspezifischen Expertengruppen unterstützt. Derzeit gibt es eine Expertengruppe für die In-situ- und On-farm-Erhaltung sowie eine für die das Europäische Kooperationsprogramm für pflanzengenetische Ressourcen (European Cooperative Programme for Plant Genetic Resources – ECPGR). Hierzu gehört auch die Koordination der deutschen Mitarbeit im Rahmen des ECPGR durch ein beim Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angesiedeltes Sekretariat.

- Deckblatt Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft, © FAO
Die Tätigkeiten im Bereich der pflanzengenetischen Ressourcen in Deutschland sind in einen internationalen politischen Rahmen eingebettet. Außer dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) als Rechtsinstrument, war der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft die bedeutendste internationale Übereinkunft in den letzten zehn Jahren. Der Internationale Vertrag wurde auf der 31. Sitzung der FAO-Konferenz am 3. November 2001 verabschiedet und trat am 29. Juni 2004 in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte den Vertrag am 31. März 2004 und unterstützt seine Ziele voll und ganz. Der Internationale Vertrag legt in voller Übereinstimmung mit der CBD die rechtlich verbindlichen globalen Rahmenbedingungen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen fest. Er wird zurzeit auf nationaler Ebene umgesetzt.

