Rahmenbedingungen für den Zugang und Vorteilsausgleich zu pflanzengenetischen Ressourcen in Deutschland
Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft kommen in Deutschland entweder in situ (Wildpflanzen oder verwandte Wildarten der Kulturpflanzen), on farm (Landsorten) oder ex situ (Akzessionen von Wildpflanzen und Nutzpflanzen) vor. Nach dem geltenden innerstaatlichen Recht hängt die Regelung des Zugangs zu pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft und des gerechten Vorteilsausgleich von dem Eigentümer der pflanzengenetischen Ressourcen ab.
Das Eigentumsrecht an biologischen Ressourcen in situ wird nicht unmittelbar vom deutschen Recht geregelt. Es gibt in Deutschland weder eine verfassungsrechtliche Norm noch einen Grundsatz, der dem Staat das Eigentumsrecht an natürlichen bzw. biologischen Ressourcen zuweist. Daher können sich biologische und genetische Ressourcen sowohl im Privatbesitz befinden als auch dem Staat gehören. In der Regel gilt der Eigentümer der Land- oder Wasserfläche, die dort vorgefunden werden. Somit steht der Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen, die sich im Privatbesitz (in situ oder ex situ) befinden, im Allgemeinen im Ermessen des Eigentümers.
Das am 29. Dezember 1993 in Kraft getretene Übereinkommen über die biologische Vielfalt beinhaltet mehrere Bestimmungen über den Zugang zu genetischen Ressourcen und der Teilhabe an den sich aus der Nutzung dieser Ressourcen ergebenden Vorteile. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1994 Vertragspartei der CBD. Die CBD bekräftigt zwar die nationalen, souveränen Rechte der Staaten über ihre natürlichen Ressourcen, fordert aber gleichzeitig die Ursprungsländer der genetischen Ressourcen auf, den anderen Vertragsparteien einen erleichterten Zugang zu ihren genetischen Ressourcen zu gewähren. Voraussetzung und Folge des Zugangs zu genetischen Ressourcen ist dabei die gerechte und ausgewogene Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergeben.
Die Bundesrepublik Deutschland hat, wie die meisten EU- Mitgliedsstaaten, bisher keine eigenen gesetzlichen Bestimmungen eingeführt, die den Zugang zu genetischen Ressourcen auf ihrem Hoheitsgebiet im Rahmen der CBD gesondert regeln. Stattdessen erkennt Deutschland das Privateigentum und das einschlägige Recht über die pflanzengenetischen Ressourcen an. Jedoch ist der Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen in Deutschland bislang weder vom Erfordernis der vorherigen Zustimmung (prior informed consent) der Bundesregierung abhängig noch vom Erfordernis der Erarbeitung einvernehmlich festgelegter Bedingungen.
Somit wird der Zugang, abhängig vom Standort der genetischen Ressource auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, entweder vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), vom Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) oder von den Naturschutzgesetzen der Länder geregelt. Daher ist es in Deutschland jedem erlaubt, in situ wachsende Pflanzen zu sammeln und zwar unter Beachtung des Natur- und Artenschutzes und sonstiger besonderer Schutzrechte, Eigentumsrechte sowie der Regelungen zur Pflanzengesundheit.
Neben den allgemeineren Zugangsbedingungen zu pflanzengenetischen Ressourcen, die sich aus der CBD und dem nationalen Recht ableiten, gibt es noch speziellere Regelungen für den Zugang zu wichtigen Nahrungsmittelpflanzen, die sich aus dem Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Landwirtschaft und Ernährung und aus weiteren speziellen Regelungen z.B. bei Botanischen Gärten ergeben.
Zugang und Vorteilsausgleich zu pflanzengenetischen Ressourcen in Genbanken
Zugang und Vorteilsausgleich zu pflanzengenetischen Ressourcen in Botanischen Gärten

