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Fördermaßnahmen für aquatische genetische Ressourcen

Fördermaßnahmen sollen dazu dienen, die biologische Vielfalt der AGR in ihren natürlichen Habitaten und in der Aquakultur wieder aufzubauen, zu erhalten und nachhaltig zu nutzen.

Lachsfluss, die Sieg in Nordrhein-Westfalen
© BLE

Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU (GFP) erhält die Bundesrepublik Deutschland finanzielle Hilfen aus den Programmen der Europäischen Union. Hierzu wurde der Europäische Fischereifonds (EFF) für den Zeitraum 2007 bis 2013 aufgelegt.

Die Umsetzung des EFF geschieht in der Bundesrepublik Deutschland durch das Operationelle Programm. Es orientiert sich an Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union und des deutschen Nationalen Strategieplans Fischerei. Fischerei und Aquakultur sollen demnach mit dem Ziel der umweltgerechten und nachhaltigen Nutzung der Ressourcen unterstützt werden, gleichzeitig werden Wachstum und Beschäftigung angestrebt.

Der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)" für den Zeitraum 2008 bis 2011 sieht erstmals eine Fördermöglichkeit für den Bereich der genetischen Ressourcen vor. In dem neuen Fördergrundsatz: "Förderung der Erhaltung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft", kann die Zucht bzw. Erhaltung gefährdeter Stämme und Wildpopulationen von Fischarten gefördert werden. Die Liste der förderfähigen Fische und Krebse ist in der Datenbank AGRDEU der BLE veröffentlicht.

Als direkte Förderinstrumente zur Unterstützung der Umsetzung der nationalen Fachprogramme und der Agrobiodiversitätsstrategie hat das BMELV die Richtlinie zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt aufgelegt. Die Projektträgerschaft zur Förderung der Modell- und Demonstrationsvorhaben liegt bei der BLE.

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