Rahmenbedingungen zur Erhaltung und Nutzung tiergenetischer Ressourcen
Politische und rechtliche Rahmenbedingungen, internationale Vereinbarungen und nationale Gesetze und Verordnungen regeln Management und Nutzung tiergenetischer Ressourcen. Verschiedene Gremien und Zuständigkeiten beschäftigen sich aktiv mit der Umsetzung von Maßnahmen und Programmen.

- Kalb der Rasse Rotes Höhenvieh, © BLE
Rechtliche Rahmenbedingungen
Wenngleich für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung genetischer Ressourcen für die Ernährung, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft kein eigenständiger Politik- und Rechtsbereich existiert, werden tiergenetische Ressourcen vielfältig, z. B. durch das EG- und nationale Tierzucht- und Veterinärrecht, von gemeinschaftlichen Marktordnungen sowie von Förder- und Beihilfevorschriften beeinflusst. Darüber hinaus sind auch andere Gebiete der Agrar- und Handelspolitik, die Forschungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit sowie auf nationaler Ebene auch die Umwelt- und Naturschutzpolitik relevant. Das 2006 novellierte deutsche Tierzuchtgesetz, das auf der Grundlage tierzuchtrechtlicher EG-Vorschriften die wesentliche Rechtsgrundlage der Nutztierzucht bei den Arten Pferd, Rind, Schwein, Schaf und Ziege darstellt, formuliert als Ziel u. a. ausdrücklich die Erhaltung der genetischen Vielfalt. Dies soll auch durch die Bereitstellung öffentlicher Mittel gefördert werden. Für die Durchführung des Gesetzes und die auf seiner Grundlage zu erlassenen Verordnungen sind die Bundesländer zuständig.
Nationales Fachprogramm
2003 wurde von der Agrarministerkonferenz das "Nationale Fachprogramm zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung tiergenetischer Ressourcen in Deutschland" verabschiedet.
Bei der Umsetzung des Nationalen Fachprogramms sind hauptsächlich drei Zielvorgaben zu erfüllen:
- Das Monitoring, d.h. die regelmäßige Überprüfung des populationsgenetischen Status der einheimischen Nutztierrassen stellt die umfangreichste Anforderung dar. Das künftige regelmäßige Zusammenführen der Einzeltierdaten aus den Herdbuchführungen, der jeweilige Abgleich der Daten und die Prüfung der Datenbestände auf Konsistenz und Plausibilität wird eine weitreichende und insgesamt objektive und wissenschaftlich belastbare Aussage über den Grad der Bedrohung einer Population erlauben. Auf dieser Grundlage werden die einheimischen Rassen vom Fachbeirat in verschiedene Katgegorien der Bestandsgefährdung eingestuft.
- Die Einrichtung, Anlage, Pflege und Verwaltung einer "Nationalen Kryoreserve" der gefährdeten heimischen Nutztierrassen ist ein weiteres zentrales Ziel des Nationalen Fachprogramms. Diese Maßnahme dient sowohl der langfristigen Sicherung des genetischen Potenzials der Rassen und ist auch ein Baustein nachhaltiger Zuchtprogramme.
Dabei sollen zunächst pro gefährdeter heimischer Rasse von mindestens 25 möglichst unverwandten Vatertieren jeweils mindestens 100 Portionen Sperma eingelagert werden. - Die Entwicklung nachhaltiger Zuchtprogramme mit der züchterischen Zielsetzung der genetischen Erhaltung ist als ein weiteres Ziel zu nennen. Diese Programme müssen formuliert, in die Zuchtbuchordnungen der Züchtervereinigungen eingebracht und schließlich von den Züchtern unter fachlicher Begleitung durch die Züchtervereinigungen umgesetzt werden.
Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen
Im Juli 2003 wurde der Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen von der Deutschen Gesellschaft für Züchtungskunde (DGfZ) auf Vorschlag der Tierzuchtreferenten des Bundes und der Länder berufen. Die Mitglieder des Fachbeirates repräsentieren in ausgewogener Zusammensetzung den gesamten administrativen, operativen und wissenschaftlichen Bereich der Tierzucht in Deutschland.
Seine Zielsetzung ist die Initiierung und Koordinierung von Maßnahmen zur Erhaltung tiergenetischer Ressourcen. Dabei erarbeitet er Empfehlungen, die als Handlungsleitlinien und Entscheidungshilfen für Bund, Länder, Zuchtorganisationen, Verbände und Vereine bei der Umsetzung von Maßnahmen dienen.

