Rahmenbedingungen zur Erhaltung und Nutzung aquatischer genetischer Ressourcen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der aquatischen genetischen Ressourcen ist kein eigenständiger Politik- und Rechtsbereich. Sie unterliegt weitgehend den Regelungen der Fischerei, der Umwelt- und Naturschutz- sowie Verbraucherschutzpolitik und im limnischen Bereich besonders denen der Wasserwirtschaft.
Die deutsche Fischereipolitik ist in weiten Bereichen in die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) der EU eingebunden. Sie umfasst sowohl die Seefischerei als auch die Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen.
Die Mitgliedsstaaten sind für die Umsetzung der GFP verantwortlich. In Deutschland sind die Zuständigkeiten im Fischereibereich zwischen Bund und Ländern nach den verfassungsrechtlichen Grundlagen geteilt:
Dem Bund obliegt die Gesetzgebungskompetenz für die Hochsee- und Küstenfischerei. Er nimmt zudem die Fischereiaufsicht in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) außerhalb der 12-sm-Zone und auf der Hohen See wahr. Die Bundesländer besitzen die alleinige Gesetzgebungszuständigkeit für die Binnenfischerei einschließlich der Aquakultur. Darüber hinaus vollziehen sie die Vorschriften der Küsten- und Binnenfischerei.
Ferner sind sie für die Umsetzung des Naturschutz- und Wasserrechts sowie entsprechender internationaler und EU-Regelungen wie z.B. die Flora-Fauna-Habitat (FFH)- oder der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zuständig.
Nationales Fachprogramm AGR
2005 wurde das "Nationale Fachprogramm zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der aquatischen genetischen Ressourcen (Fachprogramm AGR)" verabschiedet. Es nimmt Stellung zu den Bereichen Hochsee- und Küstenfischerei, Seen- und Flussfischerei und zur Aquakultur. Ausgehend vom Zustand und den aktuellen Gefährdungen werden hierin Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung empfohlen.
Fachausschuss Aquatische Genetische Ressourcen
Im September 2005 wurde vom BMELV der Fachausschuss Aquatische Genetische Ressourcen (Fachausschuss AGR) berufen. Seine Zielsetzung ist die Initiierung und Koordinierung von Maßnahmen zur Erhaltung der AGR in der Umsetzung und Fortschreibung des Fachprogramms AGR. Der Fachausschuss setzt sich aus Mitgliedern von Bund und Ländern, der Fischereiverbände, der Fischereiverwaltungen und der Forschung zusammen. Das Sekretariat des Fachausschusses AGR befindet sich beim Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV).

