ABS im Internationalen Saatgutvertrag Access and Benefit Sharing

Der Internationale Saatgutvertrag, seit 2004 in Kraft, regelt ABS für den Bereich der Nutzpflanzen in einem multilateralen System. Es ist als Spezialabkommen vom Anwendungsbereich des Nagoya-Protokolls ausgenommen.

Das ABS-System im Internationalen Saatgutvertrag

Samenkörner
(Quelle: BillionPhotos - stock.adobe.com)

Ein wesentlicher Bestandteil des Saatgutvertrags ist das von den Vertragsstaaten beschlossene multilaterale System (MLS) für Zugang und Vorteilsausgleich. Das MLS erlaubt einen erleichterten Zugang zu den pflanzengenetischen Ressourcen für Forschung, Züchtung und Ausbildung für Ernährung und Landwirtschaft. Empfänger von Material aus dem MLS unterzeichnen eine standardisierte Material-Übertragungsvereinbarung (Standard Material Transfer Agreement, SMTA), die die Bedingungen zur Nutzung und zum Vorteilsausgleich vorgibt.

Das multilaterale System umfasst 64 wichtige Nahrungs- und Futterpflanzen (siehe Anhang I des Saatgutvertrags). Zum einen Pflanzenmaterial, das sich unter staatlicher Kontrolle der Vertragsstaaten befindet und öffentlich zugänglich ist (z.B. in nationalen oder regionalen Genbanken). Zum anderen solche genetischen Ressourcen, die sich in den globalen Ex-situ-Sammlungen der CGIAR Forschungszentren befinden. Andere Einrichtungen, die über solche Ressourcen verfügen, können diese ebenfalls in das MLS einbringen. Der Vertrag fordert die Staaten auf, auch private Halter dazu zu ermuntern, Material im MLS zur Verfügung zu stellen.

Hinweis

Der Internationale Saatgutvertrag gilt international als ein Spezialabkommen zu ABS, das vom Anwendungsbereich des Nagoya-Protokolls ausgenommen ist.

Das bedeutet für Empfänger von Material aus dem Multilateralen System des Saatgutvertrags, dass sie nicht mit dem Herkunftsland einen Vertrag über Zugang, Nutzungsbedingungen und Benefit-Sharing aushandeln müssen, wie es im Nagoya-Protokoll der Fall wäre. Mit Unterzeichnung der standardisierten Materialübertragungsvereinbarung (SMTA - Standard Material Transfer Agreement) verpflichten sie sich, die darin festgelegten Bedingungen einzuhalten.
 

Benefit-Sharing Fonds

Die Einnahmen, die aus dem Saatgutvertrag und seinem SMTA resultieren, werden in einen Benefit-Sharing-Fonds, der treuhänderisch von der FAO verwaltet wird, eingezahlt. Von den Einnahmen werden Projekte zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen in Entwicklungsländern finanziert.

Das Multilaterale System in der Übersicht

Multilaterales System (Quelle: BLE)

Die standardisierten Bedingungen für Nutzung und Vorteilsausgleich

  • Das Material darf nur für Forschung, Züchtung und Ausbildung für Ernährung und Landwirtschaft genutzt werden
  • Der Empfänger darf keine geistigen Eigentumsrechte auf die genetischen Ressourcen "in der Form, wie er sie bekommen hat", anmelden
  • Nutzer genetischer Ressourcen aus dem MLS sind zu Benefit-Sharing-Zahlungen verpflichtet, wenn sie das Züchtungsprodukt nicht für weitere Forschung und Züchtung frei zur Verfügung stellen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn vom Züchter auf die neue Sorte ein Patent angemeldet wird. Wird die neue Sorte hingegen gemäß Internationalem Sortenschutzübereinkommen (UPOV) geschützt, dann entsteht keine Zahlungsverpflichtung, weil die Sorte für weitere Züchtung frei zur Verfügung steht (Züchtungsprivileg). Die Züchter werden in diesem Fall gebeten, einen freiwilligen finanziellen Beitrag zu leisten.
  • Alle nicht vertraulichen Informationen (d.h. Charakterisierungs- und Evaluierungsdaten) nach Art. 6.9 des SMTA sollen über das Globale Informationssystem des Saatgutvertrags ( Art. 17) zur Verfügung gestellt werden (Nicht-monetärer Vorteilsausgleich)
  • Bei Weitergabe von Material an Dritte "in der Form, wie bekommen" (Art. 6.4) oder "in Entwicklung" (Art. 6.5), muss dies immer mit SMTA erfolgen; d.h. die weitergebende Person oder Institution schließt mit dem "Dritten" ein neues SMTA ab und meldet dies an das Sekretariat des Internationalen Vertrags

Kontakt

 

Dr. Imke Thormann
+49 (0) 228  6845 - 3438
Email: Imke.Thormann(at)ble(dot)de

Marliese von den Driesch
+49 (0) 228  6845 - 3241 
Email: Marliese.vondenDriesch(at)ble(dot)de

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und Ernährung
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