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BMEL Förderung für den Ausbau der mobilen Schlachtung

Das BMEL fördert Innovationen zum Ausbau der mobilen Schlachtung und „Weideschlachtung“. Die tierschonende Schlachtung und Wertschöpfung ländlicher Räume sowie die Vielfalt landwirtschaftlicher Betriebe soll gestärkt werden. Skizzen können bis zum 06. April eingereicht werden.

Quelle: zwawol/iStock via Getty Images

Das Interesse an Lebensmitteln, die unter hohen Tierschutzbedingungen hergestellt wurden, steigt stetig. Die mobile Schlachtung auf dem Betrieb oder der Weide, also einer der Tiere bekannten Umgebung, spielt in diesem Zuge eine große Rolle. Auch der stressreiche Transport zu einer Schlachterei fällt in diesem Zuge weg. Dies ermöglicht auch Tierhalterinnen und Tierhaltern in abgelegenen Orten eine tierschonende Schlachtung.

Besonders für Halterinnen und Halter von einheimischen und bedrohten Nutztierrassen bietet die mobile Schlachtung eine Lösung. Denn häufig scheitert es bei diesen kleineren, häufig abgelegenen Betrieben an fehlenden Infrastrukturen. Es mangelt nicht nur an lokalen Schlachtereien, sondern auch an Schlachtereien, die an die Gegebenheiten der verschiedenen Rassen angepasst sind. Denn nicht alle Tiere der seltenen Rassen entsprechen den Verarbeitungsnormen der weit verbreiteten Wirtschaftsrassen.

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Ophelia Nick, betont, dass die Vielfalt der landwirtschaftlichen Betriebe gestärkt werden muss. Fleisch aus mobiler Schlachtung hat das Potenzial, die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu steigern. Es sollen moderne, praxistaugliche Methoden für eine tierschonende mobile Schlachtung auf den Betrieben gefördert werden.

In der BMEL Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen zur mobilen Schlachtung, einschließlich der „Weideschlachtung“ im Herkunftsbetrieb, im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung vom 29. November 2022 werden Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen und Unternehmen mit Sitz in Deutschland angesprochen, bis zum 06. April 2023 Skizzen einzureichen. Gefördert werden Vorhaben, die zum Beispiel auf die Minimierung von prämortalen Stressfaktoren abzielen, eine mobile Untersuchung der Fleischqualität ermöglichen, oder digitale Lösungsansätze zur Verbesserung der mobilen Schlachtung aufzeigen. Genauere Informationen über die Förderformalitäten können der Bekanntmachung entnommen werden.

Pressemitteilung des BMEL vom 05. Januar 2023