Hier beginnt der Hauptinhalt dieser Seite

Nationaler Wiederherstellungsplan: Jetzt mitwirken und kommentieren

Das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz laden zur aktiven Beteiligung am Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) ein.

Apfelblüte.
Quelle: Muench, 2004.

Die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) stellt einen wichtigen Schritt zum Schutz und zur Wiederherstellung unserer Ökosysteme dar. Der derzeit erarbeitete Plan legt fest, mit welchen Maßnahmen die Ziele der Verordnung in Deutschland erreicht werden sollen.

Nun sind Fachwissen und Praxiserfahrungen gefragt: Im Rahmen einer Onlinebeteiligung haben Interessierte die Möglichkeit, den ersten Entwurf des NWP einzusehen und direkt zu kommentieren. Hierfür wurde eine Beteiligungsplattform eingerichtet, auf der Beiträge bis zum 25. Juni 2026 eingereicht werden können.

Zur Kommentierung stehen unter anderem folgende Bereiche zur Verfügung:

  • Zielunabhängige Angaben
  • Übergeordnete Maßnahmen
  • Angaben und Maßnahmen zu den Artikeln 4, 5, 8, 9, 10, 11, 12 und 13

Jetzt mitmachen

Nach Abschluss der Beteiligungsphase wird der Entwurf überarbeitet. Eingegangene Kommentare werden geprüft und – soweit möglich – berücksichtigt. Es wird empfohlen, Hinweise direkt an den entsprechenden Stellen der Plattform einzubringen. Umfangreichere Stellungnahmen können im weiteren Prozess berücksichtigt werden, fließen jedoch möglicherweise nicht mehr in den Entwurf ein, der im September 2026 bei der Europäischen Kommission eingereicht wird.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums sowie auf der Infoseite zum Beteiligungsprozess.

Wir freuen uns auf Ihre Beiträge und den fachlichen Austausch!