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Ab heute in Kraft: Neue EU-Verordnung zu forstlichem Vermehrungsgut

Die Europäische Union hat am 20.05.2026 die Verordnung 2026/1392 über die Erzeugung und das Inverkehrbringen forstlichen Vermehrungsguts erlassen. Diese soll die derzeit gültige EU-Richtlinie 1999/105/EG ersetzen, und gilt ab 17.07.2031.

zeigt die EU-Flagge
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Die EU-Richtlinie wie auch die neue EU-Verordnung regeln die Erzeugung und das Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut in der gesamten Europäischen Union. Im Vergleich zur derzeitigen EU-Richtlinie (welche in den Mitgliedsstaaten noch in nationales Recht umgesetzt werden musste) gilt die neue EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Damit wird sie auch das zurzeit in Deutschland gültige Forstvermehrungsgutgesetz ersetzen.
 

Auch wenn  wesentliche Pfeiler der bisherigen Gesetzgebung übernommen wurden, weist die neue EU-Verordnung zahlreiche Neuerungen auf. Dazu zählen unter anderem:
•    Erweiterung der Baumartenliste von zurzeit 47 Baumarten der EU-Richtlinie (von denen in Deutschland 28 Baumarten als forstlich bedeutend eingestuft waren) auf 80 Baumarten,
•    Ausweisung von Herkunftsgebieten und Zulassung von Ausgangsmaterial für die neuen Baumarten,
•    Umgang mit der (für Deutschland neuen) Kategorie „Quellengesichert“,
•    Einführung eines amtlichen Etiketts, welches gleichzeitig die Anforderungen des Pflanzenschutzes abbilden soll,
•    Teilweise Anwendung der EU-Kontrollverordnung 2017/625 bei der Kontrolle der Forstsamen-/Forstpflanzenbetriebe.
 

Viele Details der praktischen Umsetzung dieser neuen EU-Verordnung sind noch nicht eindeutig geregelt. Hierzu hat die EU-Kommission an 24 Stellen in der EU-Verordnung Ermächtigungen zum Erlass von Durchführungsrechtsakten vorgesehen, die in den kommenden 5 Jahren noch folgen sollen.

Den Text der EU-Verordnung finden Sie hier.