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Einigung auf umfassendes Paket zum Schutz der Weidetierhaltung

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) und das Bundesumweltministerium (BMUKN) haben sich auf ein umfassendes Paket zum Schutz der Weidetierhaltung geeinigt. Inhalte sind u.a. die Möglichkeit eines regionalen Managements der Wolfsbestände, eine leichtere und rechtssichere Entnahme von sogenannten Problemwölfen und die Ausweisung von Weidegebieten.

Schafe der Rasse Coburger Fuchsschaf stehen auf einer Weide.
Quelle: BLE

Eine zentrale Maßnahme dieses Paketes ist, dass der Wolf - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen wird. Sowohl Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer, als auch Bundesumweltminister Carsten Schneider betonten die Wichtigkeit der Weidetierhaltung zur Pflege der Kulturlandschaften und der daraus folgenden Erhaltung der natürlichen Biodiversität. Auch der präventive Herdenschutz soll weiter gestärkt werden.

 

Die vereinbarten Maßnahmen im Einzelnen:

  • Regionales Bestandsmanagement: Mit der Aufnahme des Wolfs in das BJagdG wird den Ländern die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements gegeben. Das bedeutet: In Regionen mit hohen Wolfszahlen, wo der günstige Erhaltungszustand festgestellt wurde, können Managementpläne aufgestellt und so die Zahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden.
     
  • Entnahme von Wölfen: Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist eine leichtere, rechtssichere Entnahme der Wölfe, unabhängig vom Erhaltungszustand, möglich.
     
  • Ausweisung von Weidegebieten: In einigen Regionen Deutschlands ist präventiver Herdenschutz, z.B. das Aufstellen von Zäunen, aufgrund der geografischen Gegebenheiten, wie Hangneigung, Bodenbeschaffenheit oder Lage an Gewässern nicht möglich. Das ist beispielsweise in den Alpen (Almwiesen) oder an den Küsten (Deiche) der Fall. Die Bundesländer bekommen nun die Möglichkeit, bestimmte Weidegebiete auszuweisen, um hier den Schutz der Weidetiere durch die Entnahme der Wölfe sicherzustellen.
     
  • Finanzierung Herdenschutz: Derzeit ist die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) geregelt. Wir überprüfen diese Regelungen mit dem Ziel, Verbesserungen bei der Förderung des Herdenschutzes zu erzielen.
     
  • Bericht an den Bundestag: Nach fünf Jahren berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben.
     
  • Einrichtung eines Rundes Tischs „Wald/Wild“: BMLEH, BMUKN, Länder sowie Wald-, Umwelt- und Jagdverbände legen bis Ende 2026 Ergebnisse zum Wald-Wild-Konflikt vor.
     
  • Kein Handel mit Wolfstrophäen: Die Regeln der EU-Artenschutzverordnung gelten auch weiterhin für den Wolf: Damit sind Zurschaustellung und Handel mit toten Wölfen auch künftig verboten.
     

Auch für die Erhaltung unserer gefährdeten einheimischen Nutztierrassen stellen zunehmende Wolfsübergriffe eine immer stärkere werdende Bedrohung dar. Daher hat der Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen im Jahr 2024 eine Stellungnahme zum „Konflikt zwischen der Rückkehr des Wolfes und der Erhaltung gefährdeter einheimischer Nutzierrassen“ veröffentlicht.

 

Weiterführende Links:

Pressemitteilung des BMLEH

Pressemitteilung des BMUKN