Damit gilt ab 2028, dass die gentechnisch veränderten Pflanzen in zwei Kategorien aufgeteilt werden: NGT1- und NGT2. Pflanzen der Kategorie 1, die laut der Verordnung auch durch klassische Züchtung hätten entstehen können, werden dann von strengen Regulierungsauflagen befreit. Risikoprüfungen, Monitoring und Rückverfolgbarkeit entfallen. Die Kennzeichnung erfolgt nur noch bis zur Saatgutebene. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist eine Unterscheidung beim verarbeiteten Produkt dann nicht mehr möglich. NGT-Pflanzen der Kategorie 2 fallen weiter unter Regulierungen ähnlich der bisherigen Gentechnikrichtlinie.
Der Bund deutscher Pflanzenzüchter und das IPK begrüßen die Zustimmung des Parlaments. Die zukünftige Nutzung genomischer Techniken in der Forschung und Züchtung wird als wichtiger Baustein für Innovationen und Stärkung des europäischen Standorts gesehen. Große Hoffnung besteht in einem verkürzten Züchtungsprozess.
Bio-Verbände, wie der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) verpflichten sich weiterhin ohne gentechnik-veränderte Pflanzen zu arbeiten und stehen der Verordnung generell kritisch gegenüber. Ihrer Meinung nach ist besonders die fehlende Transparenz im Nahrungsmittelbereich problematisch, da Verbraucherinnen und Verbrauchern die bewusste Entscheidung abgenommen wird, ob sie gentechnik-veränderte Produkte konsumieren möchten. Der BÖLW sieht die Verordnung nach einem selbst in Auftrag gegebenem Rechtsgutachten sogar als Verstoß gegen geltendes EU-Recht an, da das Vorsorgeprinzip der EU missachtet werde.
Gemein ist vielen Akteuren die Besorgnis über die neuen Patentmöglichkeiten, die die Saatgutvielfalt in Europa gefährden könnte. Auch der Deutsche Bauernverband warnt vor den Risiken, die Patente auf Pflanzeneigenschaften mit sich bringen, wie Monopolisierung durch einzelne Unternehmen und Verlust der kleinen und mittelständischen Züchter. Züchtungsfortschritt würde durch Patente blockiert.
Spätestens 20 Tage nach der Verabschiedung wird der Gesetzestext im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Zwei Jahre später wird die Verordnung dann in allen Mitgliedsstaaten als geltendes Recht angewandt. Innerhalb dieser Übergangsphase müssen die Mitgliedsstaaten delegierte und Durchführungsrechtsakte zur konkreten Umsetzung ausarbeiten.
Hier finden Sie die offizielle Meldung des EU-Parlaments sowie Stellungnahmen weiterer Akteure (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):