Für Rassekaninchenhaltungen in Baden-Württemberg gelten künftig klarere Maßstäbe. Nach einem QMS-Schreiben des Ministeriums für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat vom 29. Juli 2026 sollen bei kleineren Haltungen insbesondere die überarbeiteten Haltungsrichtlinien des Zentralverbandes Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter e. V. (ZDRK) berücksichtigt werden.
Die Regelung betrifft Haltungen, die nicht unter die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung fallen und jährlich höchstens 100 Kaninchen als Zucht- oder Schlachttiere beziehungsweise Schlachtkörper abgeben. Bei größeren Abgabemengen gelten die Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.
Bedeutung für die Erhaltung genetischer Ressourcen
Die einheitliche Orientierung ist auch für die Erhaltung tiergenetischer Ressourcen von Bedeutung. Rassekaninchenzucht trägt dazu bei, unterschiedliche genetische Populationen zu bewahren. In Deutschland gelten 30 Kaninchenrassen als einheimisch; neun davon sind gefährdet. Das Angorakaninchen ist dabei beispielsweise sogar als extrem gefährdet eingestuft.
Da die Erhaltung bei Kaninchen vor allem in verhältnismäßig kleineren Haltungen erfolgt, sind stabile Zuchtbestände und geeignete Rahmenbedingungen entscheidend. Die neue Regelung verbindet damit Tierschutz, praktische Zucht und den Erhalt genetischer Vielfalt.
Die vollständige Meldung des ZDRK sowie sie aktuelle „Richtlinie für die Haltung und Zucht von Rassekaninchen im ZDRK“ zum Download finden sich unter: https://www.zdrk.de/post/klare-regelung-f%C3%BCr-rassekaninchenhaltungen-in-baden-w%C3%BCrttemberg.
Weitere Informationen zu den einheimischen Rassekaninchenbeständen finden Sie hier.