
Für die Richtlinie des BMLEH zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) im Bereich der biologischen Vielfalt können zukünftig an bis zu zwei Zeitpunkten im Jahr Skizzen eingereicht werden, jeweils im Zeitraum 01. Februar bis 31. März bzw. 01. August bis 30. September. Für den kommenden Zeitraum August/September 2025 werden Vorhaben in den Bereichen Kulturpflanzen, forstlich genutzte Pflanzen, aquatische Lebewesen sowie Biodiversität für Ernährung und Landwirtschaft gesucht.
Ziel der Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben ist es, Wege zum Abbau bestehender Defizite und Probleme bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Agrobiodiversität beispielhaft aufzuzeigen und innovative Konzepte mit Vorbildcharakter zu entwickeln und umzusetzen. Agrobiodiversität bedeutet hierbei die Vielfalt der landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Kulturpflanzen, der forstlich genutzten Pflanzen, der landwirtschaftlichen Nutztiere, der aquatischen Lebewesen und der für die Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft bedeutsamen sonstigen Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen, sowie der Ökosystemleistungen in Deutschland. Die Vorhaben sollen neue, innovative, in Vergessenheit geratene oder in anderen Bereichen erfolgreich praktizierte Verfahren beispielhaft auf einen bestimmten Anwendungsbereich übertragen bzw. anwenden und seine Neuartigkeit, Vorzüge oder Gleichwertigkeit gegenüber etablierten Verfahren aufzeigen und demonstrieren. Dabei ist der Modell- und Vorbildcharakter von ausschlaggebender Bedeutung.
Nach erfolgreichem Abschluss des Bewilligungsprozesses kann ein Projekt frühestens im Frühjahr 2026 starten. Spätere Projektstarts sind je nach Bewilligungsverlauf ebenfalls möglich.
Weitere Informationen: BLE-Website zur Förderung biologischer Vielfalt
Die Richtlinie des BMLEH zur Förderung von MuD im Bereich der biologischen Vielfalt dient der Umsetzung der Nationalen Strategie zu genetischen Ressourcen für Ernährung, Landwirtschaft, Forst und Fischerei sowie der Nationalen Fachprogramme: