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Biodiversitätsziele über Ländergrenzen hinweg

Startschuss zum internationalen Austausch in Nairobi. Expertinnen und Experten aus aller Welt debattieren über den Schutz der biologischen Vielfalt und wie vereinbarte Ziele erreicht werden können.

Vom 13. bis 29. Mai tagen der Wissenschaftliche Begleitausschuss (SBSTTA) sowie der Begleitausschuss für die Umsetzung (SBI) des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (CBD). Die CBD spielt eine entscheidende Rolle für die internationale Zusammenarbeit und für die Festlegung von Biodiversitätszielen. Der Schutz der biologischen Vielfalt ist eine globale Verantwortung, demnach braucht es einen übergeordneten Rahmen und ein gemeinsames Bestreben um diese Herausforderung zu meistern.

Erst im Dezember 2022 wurde der Globale Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal (KM GBF) verabschiedet. Er wird nicht nur aufgrund seiner 23 verbindlichen Handlungsziele als Meilenstein gesehen, sondern auch, weil man sich auf Mechanismen für eine wirksame Zielerreichung, dem zugehörigen Monitoring und auf eine angemessene Finanzierung international einigen konnte.

Auf den aktuellen Sitzungen der Begleitausschüsse in Nairobi (Kenia) werden die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Monitoring-Rahmens geprüft und gleichzeitig die Inhalte für die nächste Vertragsstaatenkonferenz (COP 16) vorbereitet, die im Oktober 2024 in Kolumbien stattfindet.

Was bedeutet der GBF für Deutschland?

Deutschland hat sich als Vertragsstaat der CBD und mit der Verabschiedung des GBF ebenfalls zu einem umfassenden Biodiversitätsschutz bis 2030 verpflichtet. Dafür gilt es fortan den globalen Biodiversitätsplan in nationale Maßnahmen zu überführen. Bis zur nächsten Vertragsstaatenkonferenz wird erwartet, dass die Länder ihre nationalen Strategien und Aktionspläne für die biologische Vielfalt (NBSAP) vorlegen, die mit dem globalen Rahmenwerk der CBD harmonieren.

Mit der Aktualisierung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) kommt Deutschland dieser Verantwortung nach. Die Strategie ist ein wesentliches Instrument zur Umsetzung der internationalen Schutzziele zur Biodiversität auf nationale Ebene.

Naturschutz und Landwirtschaft, Forst und Fischerei zusammenbringen

Der GBF greift in seinen Handlungszielen viele Elemente auf, die die Ernährung, Land- und Forstwirtschaft sowie die Fischerei betreffen, da die Biodiversität nicht alleine durch Schutzgebiete bewahrt werden kann. Aufgrund dessen ist die nachhaltige Nutzung und Erhaltung der Agrobiodiversität, also die biologische Vielfalt für Ernährung und Landwirt­schaft, ein wichtiges Element bei der Erreichung der nationalen und internationalen Biodiversitätsziele.

Auch die genetische Diversität, d.h. die Vielfalt der Arten und die Vielfalt innerhalb einer Art, wird stärker in den Fokus gestellt und adressiert. Dafür sieht beispielsweise Handlungsziel 4 vor, dass die genetische Vielfalt innerhalb und zwischen Populationen einheimischer, wildlebender und domestizierter Arten erhalten und wiederhergestellt wird, um ihr Anpassungspotenzial zu erhalten. Hieraus ergibt sich ein internationaler Auftrag für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von genetischen Ressourcen.

Die vom BMEL kürzlich veröffentliche Nationale Strategie zu genetischen Ressourcen für Ernährung, Landwirtschaft, Forst und Fischerei setzt bereits einen wichtigen Rahmen für die Umsetzung in Deutschland.