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Das Nagoya-Protokoll Access and Benefit Sharing

Das Nagoya-Protokoll ist ein völkerrechtlich bindendes Abkommen, das den Rahmen für nationale Regelungen des Zugangs zu genetischen Ressourcen und der gerechten Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung ergeben, vorgibt.

Das Nagoya Protokoll

Kräuter (Quelle: nilanewsom - stock.adobe.com)

Seit dem 12. Oktober 2014 ist das Nagoya-Protokoll gültig. Es ist ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD), dass Biopiraterie verhindern und für eine gerechte Verteilung der Gewinne sorgen soll, die aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen. Das Abkommen konkretisiert die Vorgaben zu ABS aus Artikel 15 der CBD und gibt den rechtlichen Rahmen vor, wie der Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der aus der Nutzung resultierenden Vorteile zu regeln ist. Die Vorgaben des Nagoya-Protokolls gelten auch für traditionelles Wissen, das zu genetischen Ressourcen gehört (= zugehöriges traditionelles Wissen).

Bezüglich des Zugangs zu genetischen Ressourcen/zugehörigem traditionellen Wissen schreibt das Nagoya-Protokoll z.B. vor, dass nationale Regelungen erlassen werden und transparent gemacht werden müssen (idealerweise auf der ABS-Clearinghouse-Seite des CBD-Sekretariats, siehe Link).

Neu gegenüber der CBD war aber vor allem die Vorgabe, dass alle Vertragsstaaten des Nagoya-Protokolls verpflichtet sind, Kontrollstellen einzurichten, um dafür zu sorgen, dass im eigenen Hoheitsgebiet die Nutzung genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens aus anderen Ländern unter Einhaltung der jeweiligen ABS Regelungen der anderen Länder erfolgt.

 

(Quelle: CBD (2010): Introduction to Access and Benefit Sharing.) https://www.cbd.int/abs/information-kit-en/
Umsetzung des Nagoya-Protokolls in der EU und in Deutschland

Den Zugang zu genetischen Ressourcen regeln alle EU-Staaten individuell; die Kontrollverpflichtungen hingegen einheitlich über eine EU-Verordnung. Näheres zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls in der EU und in Deutschland lesen Sie hier.

Bilanz nach über 10 Jahren

Lange hatten die Vertragsstaaten des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (CBD) um ein internationales Regelwerk gerungen: Es soll dafür sorgen, dass jedes Land souverän darüber bestimmen kann, ob und zu welchen Bedingungen Pflanzen, Tiere oder andere Lebewesen aus seinem Hoheitsgebiet entnommen und erforscht werden dürfen. Zudem soll es dazu führen, dass Nutzer mit dem Herkunftsland vertraglich regeln, wie die Gewinne, die durch Erforschung und Produktentwicklung aus den jeweiligen genetischen Ressourcen erzielt werden, aufzuteilen sind.

Die Erwartungen an das Protokoll waren insbesondere in biodiversitätsreichen Entwicklungsländern hoch. Hoffnung auf „Grünes Gold“ wurde geschürt, ebenso wie die Hoffnung, dass sich durch die Vorgaben des Nagoya-Protokolls die Nutzungskette von der genetischen Ressource zum marktreifen Produkt nachvollziehen und kontrollieren ließe.
Das Nagoya-Protokoll war Teil der für die vergangene Dekade formulierten Biodiversitätsziele für das Jahr 2020 (auch Aichi Targets genannt), die den Rahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt aufspannten. Die Bilanz nach knapp über 10 Jahren fällt überwiegend kritisch aus: weder konnte der Verlust biologischer Vielfalt weltweit gestoppt werden noch sind nennenswerte Geldbeträge auf der Grundlage des Nagoya-Protokolls in Entwicklungsländer geflossen. Daher wird kritisch hinterfragt, ob das Nagoya-Protokoll einem Reality-Check noch standhält.

Der kommende UN-Biodiversitätsgipfel, der im Oktober 2021 stattfinden wird, soll daher einen neuen, ambitionierteren globalen Rahmen für die Biologische Vielfalt nach 2020 (post2020 Global Biodiversity Framework) verabschieden. Daher widmen sich derzeit viele Studien, Forschungsprojekte und Diskussionsforen weltweit der Frage, wie das angedachte Benefit-Sharing aus der Nutzung genetischer Ressourcen besser erreicht werden kann, anderseits der Zugang und die Nutzung der biologischen Vielfalt in dringend benötigter Forschung und Züchtung nicht durch die Regelungen behindert werden.
Innerhalb der UN-Verhandlungen ist ein weiteres Thema zur Nutzung genetischer Ressourcen in den Fokus gerückt. Dank des biotechnologischen Fortschritts und der Fülle an online verfügbaren Daten über Gensequenzen („digital sequence information“, DSI), ist es möglich, riesige Datenmengen unzähliger genetischer Ressourcen weltweit zu vergleichen und daraus Erkenntnisse zu gewinnen. Dies ermöglicht die Entwicklung von Produkten zunehmend auch ohne Zugang zu physischen Ressourcen. So steht bei den UN-Verhandlungen über genetische Ressourcen einerseits die Forderung nach einem Regelungsinstrument für DSI im Raum. Andererseits ist der offene Zugang zu DSI für wissenschaftlichen Fortschritt und internationale Zusammenarbeit angesichts der aktuellen globalen Herausforderungen unabdingbar.

Digitale Sequenzinformationen

Der Begriff „Digitale Sequenzinformation“ steht für eine aktuelle Debatte zu der Frage, wie mit Informationen über die molekulare Zusammensetzung genetischer Ressourcen im Kontext von Erhaltung, nachhaltiger Nutzung und ABS umgegangen werden soll.

Kontakt

 

Marliese von den Driesch
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E-Mail: Marliese.vondenDriesch(at)ble(dot)de

Karina Klein
+49 (0) 228  6845 - 2687
E-Mail: Karina.klein(at)ble(dot)de

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