Die Fördermaßnahme ist Teil der „Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt" des BMBF. Sie ergänzt die bisherige Förderung der Sozial-ökologischen Forschung und der naturwissenschaftlichen Forschung zur Biodiversität.
Die Forschung leistet einen zentralen Beitrag für die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Für ihren Erfolg muss sie zur Praxis anschlussfähig sein. Ein besonderes Augenmerk liegt daher auf einer Beteiligung von Praktikern aus Verwaltung, Unternehmen und Zivilgesellschaft. In dieser Bekanntmachung werden daher interdisziplinäre und transdisziplinäre Forschungsansätze gefördert, orientiert am „Förderkonzept der Sozial-ökologischen Forschung für eine gesellschaftsbezogene Nachhaltigkeitsforschung 2015 bis 2020".
Antragsfrist für eine einjährige erste Phase zur Erarbeitung eines inter- und transdisziplinären Projektvorschlags (Co-Design und Co-Produktion) ist der 13. September 2019. Die Forschungsförderung erfolgt wettbewerblich in zwei aufeinander aufbauenden Phasen.
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