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Afrikanische Schweinepest: Besondere Gefahr für bedrohte Schweinerassen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wurde erstmals in zwei Hausschweinbeständen in Brandenburg nachgewiesen. Tierseuchen sind insbesondere für gefährdete Nutztierrassen eine große Gefahr. Expertengremien geben konkrete Handlungsempfehlungen um den Bestand der gefährdeten Tierrassen im Seuchenfall zu schützen.

Bentheimer Schwei (Quelle: Gebut / iStock / Getty Images Plus via Getty Images)

Afrikanische Schweinepest verbreitet sich trotz strenger Maßnahmen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist in der Vergangenheit in Deutschland nur bei Wildschweinen nachgewiesen worden. Dass das Virus nun trotz strenger Biosicherheitsmaßnahmen in hausschweinhaltenden Betrieben nachgewiesen wurde, stellt vor allem für vom Aussterben bedrohte Schweinerassen ein Problem dar.
 

Die ASP ist eine Virusinfektion, die sowohl Wild- als auch Hausschweine betrifft und in den meisten Fällen einen tödlichen Verlauf nimmt. Um die Verbreitung von Viren und die damit einhergehenden Tierseuchen zu verhindern, ist in den meisten Fällen eine präventive Tötung ganzer Tierbestände der betroffenen Regionen notwendig. Aus diesem Grund ist ein Ausbruch der ASP besonders bedrohlich für vom Aussterben bedrohte Schweinerassen und -linien.

Der Ausbruch in Brandenburg könnte u.a. die wertvollen Zuchttierbestände des Deutschen Sattelschweines betreffen, die teilweise schon vorsorglich zu Züchtern in andere Bundesländer verbracht wurden.

Handlungsempfehlungen

Sowohl der Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen als auch der Wissenschaftliche Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sprechen sich in ihren Stellungnahmen Tiergenetische Ressourcen und Tierseuchen – Handlungsbedarf für Maßnahmen zur Vorsorge sowie im akuten Seuchenfall und Schutz tiergenetischer Ressourcen im Tierseuchenfall für konkrete Handlungspläne aus, die im Falle eines Tierseuchenausbruchs den Bestand von gefährdeten Tierrassen schützen. Bereits simple Maßnahmen, wie zum Beispiel die regionale Dezentralisierung von gefährdeten Beständen, können helfen, die Tiere vor lokal ausbrechenden Tierseuchen zu schützen. Des Weiteren bieten Kryoreserven von biologischem Material der gefährdeten Rassen, die in Genbanken aufbewahrt werden, eine Möglichkeit zur Erhaltung der Rassen.

Besonders betont wird die Wichtigkeit eines zentralen Bestandsregisters, das mit der gesonderten Klassifizierung als "unersetzbare tiergenetische Ressourcen (UTR)" für gefährdete Tierbestände die Durchsetzung von Tierseuchenschutzmaßnahmen erleichtern und gefährdete Bestände schützen soll. Im schlimmsten Falle können diese gesondert klassifizierten Tiere sogar vor präventiven Bestandskeulungen geschützt werden, um deren wertvolles Erbgut zu erhalten. Des Weiteren sollen die Biosicherheitsmaßnahmen besser auf UTR haltende Betriebe angepasst werden. Häufig werden gefährdete Rassen in für die Öffentlichkeit zugängigen Betrieben, wie zum Beispiel Schulbauernhöfen, Haustierparks, und zoologischen Einrichtungen gehalten, um dort über die Tiere zu informieren. Auch die Ausstellung von gefährdeten Rassen auf Messen ist ein wichtiger Punkt in der Erhaltung dieser Tiere.

Das Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) engagiert sich für die Erhaltung der genetischen Ressourcen für Landwirtschaft und Ernährung und ist die Geschäftsstelle für den Wissenschaftlichen Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen sowie für den Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen.

Weitere Informationen über gefährdete Nutztierrassen und deren Erhalt finden Sie unter tgrdeu.genres.de/.