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Europäische Genbanken sehen Verordnungsentwurf zum EU-Saatgutrecht kritisch

Am 5. Juli 2023 hat die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf zum EU-Saatgutrecht vorgelegt, der erstmals auch Regelungen für die Abgabe von Pflanzenvermehrungsmaterial durch Genbanken vorsieht.

Quelle: ECPGR

Unter den europäischen Genbanken ruft dieser Entwurf starke Bedenken hervor, dass ihre Arbeit durch zusätzliche Verpflichtungen zur Keimfähigkeit, zum phytosanitären Status und zu zusätzlichen Berichts- und Dokumentationsverpflichtungen stark eingeschränkt würde.

Aus diesem Grund hat das Europäischen Kooperationsprogramm für pflanzengenetische Ressourcen (ECPGR) eine gemeinsame Stellungnahme bei der EU-Kommission eingereicht, die von insgesamt 23 nationalen Koordinatoren des ECPGR unterzeichnet wurde.

Sie weisen darauf hin, dass die Genbanken Europas bereits Verpflichtungen zum erleichterten Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen erfüllen, die sich aus dem Internationalen Vertrag für pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGRFA) und dem zweiten Globalen Aktionsplan ergeben.

Sie plädieren mit ihrer Unterschrift dafür Genbanken und Sammlungsinhaber nicht in die Verordnung mit aufzunehmen, da die Regeln für die Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen bereits durch den ITPGRFA festgelegt seien und nicht mit der Vermarktung von Saatgut zusammenhängen würden.

Hier finden Sie Informationen zum Verordnungsentwurf bei der europäischen Kommission.