Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft (WEL) machen fast 70 % der heimischen Flora aus, sind aber zumeist keine Zielarten des Naturschutzes. Dennoch sind sie als Teil der biologischen Vielfalt nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Übereinkommen über die Biologische Vielfalt zu schützen. Mit etwa 2.500 WEL-Arten ist eine Schwerpunktsetzung bei Erhaltungs- und Fördermaßnahmen notwendig. Daher wurde die Liste prioritärer WEL-Arten in Deutschland erarbeitet.
Das von BMLEH geförderte Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) „In-situ-Erhaltung von Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft mittels Schirmarten“ zielt darauf ab, eine hohe Anzahl von prioritären WEL-Arten mit möglichst wenig Ressourcen zu bewahren. Dafür wird das Schirmartenkonzept genutzt, welches die biologische Vielfalt vereinfacht abbildet und von der Annahme ausgeht, dass durch die Erhaltung einer Schirmart auch weitere Arten am Standort profitieren. Im MuD werden bundesweit WEL-Schirmarten und Kandidaten für genetische Erhaltungsgebiete identifiziert und die Einrichtung dieser umgesetzt.
Das erste genetische Erhaltungsgebiet (GenEG) für einen WEL-Hotspot konnte im Mai 2025 eingerichtet werden. Die Fachstelle am Julius Kühn-Institut koordiniert seit 2024 das Netzwerk WEL-Hotspots und arbeitet mit den Akteuren vor Ort zusammen.
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