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Förderung Genetischer Erhaltungsgebiete Erhaltung von Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft

Die Förderung von Genetischen Erhaltungsgebieten ist über die GAK möglich.

Erhaltung der genetischen Vielfalt von Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft ab 2024 über die GAK förderfähig

Quelle: M. Bönisch, JKI

Die genetische Vielfalt ist – neben der Vielfalt der Ökosysteme und der Arten – eine der drei Säulen der Biodiversität. Ihrer Bedeutung wird nun über die Agrarumweltmaßnahmen verstärkt Rechnung getragen – die Erhaltung der genetischen Vielfalt von Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft ist neben der Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung bzw. neben dem Schutz und der Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft als zusätzlicher Zuwendungszweck im nicht-produktiven investiven Naturschutz bzw. im Vertragsnaturschutz aufgenommen worden.

Ein tragfähiges und international verankertes Instrument zur Erhaltung der genetischen Vielfalt von Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft ist die Einrichtung von genetischen Erhaltungsgebieten (GenEG). In Deutschland wurden 2019 die ersten genetischen Erhaltungsgebiete eingerichtet und seitdem wächst das „Netzwerk Genetische Erhaltungsgebiete Deutschland“ stetig. Das Netzwerk besteht aus ausgewählten Flächen und darin vorkommender Pflanzenpopulationen sowie aus lokalen Akteuren, die den Aufbau und das Management von GenEG unterstützen.

Ein genetisches Erhaltungsgebiet (GenEG) ist eine Fläche mit natürlich vorkommenden WEL-Populationen, die für aktive und dauerhafte Erhaltungsmaßnahmen ausgewiesen wird. Auf dieser Fläche können Management sowie Monitoring der genetischen Vielfalt dieser Populationen erfolgen. Ein GenEG ist keine offizielle Schutzgebietskategorie, sondern ein zusätzliches Prädikat, die eine Auszeichnung eines Areals darstellt. Für die möglichst umfassende Erhaltung der genetischen Diversität einer Art sind meist mehrere genetische Erhaltungsgebiete notwendig, die in ihrer Summe die Diversität einer Art möglichst umfassend repräsentieren.

In mehreren Modell- und Demonstrationsvorhaben, die mit Mitteln des BMEL durchgeführt wurden, konnte die Methodik und die bundesweiten Strukturen erfolgreich entwickelt, getestet und etabliert werden.

Ab 2024 sind einzelne Schritte zur Ausweisung und zum Management von genetischen Erhaltungsgebieten über die GAK ko-finanzierbar, um die Erhaltung von Wildarten für Ernährung und Landwirtschaft zu unterstützen.

Dies betrifft zum einen die Fördermaßnahme 4 H, den nicht-produktiven investiven Naturschutz. Der Zuwendungszweck lautet ab 2024:

  • „Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft sowie Erhaltung der genetischen Vielfalt von Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft.“
     
  • Hierzu kann beispielsweise die Kartierung bestimmter WEL-Populationen, ggf. die Durchführung genetischer Analysen, die Erarbeitung von Maßnahmenempfehlungen zur Erhaltung und Entwicklung der Zielvorkommen sowie die Saatgutsammlung für eine Ex-situ-Sicherung gehören, um Populationen und Gebiete für die Einrichtung von GenEG zu identifizieren. Dies hängt von der Umsetzung dieser Fördermaßnahme in den Bundesländern ab.

Zum anderen betrifft es die Fördermaßnahme 4 I, den Vertragsnaturschutz. Hier lautet der Zuwendungszweck ab 2024:

  • „Schutz und Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft sowie Erhaltung der genetischen Vielfalt von Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft.“
  • Im Falle der Förderung der Erhaltung der genetischen Vielfalt von Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft unter der Maßnahme 4 I ist die geförderte Fläche, zumindest für die Dauer der Förderung, in das von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) koordinierte "Netzwerk Genetische Erhaltungsgebiete Deutschland" per Kooperationsvereinbarung einzubringen. In diesem Fall ist dann die Förderung von Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen innerhalb der genetischen Erhaltungsgebiete möglich. Die genaue Ausgestaltung hängt von der Umsetzung dieser Fördermaßnahme in den Bundesländern ab.

Kontakt

Dr. Imke Thormann
+49 (0) 228  6845 - 3438
Email:  Imke.Thormann(at)ble(dot)de

Sarah Sensen
+49 (0) 228  6845 - 3543
Email: Sarah.Sensen(at)ble(dot)de

Isabelle Winkler
+49 (0) 228  6845 - 2895
Email: Isabelle.Winkler(at)ble(dot)de

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und Ernährung
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