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15. Vertragsstaatenkonferenz Zweiter Teil Übereinkommen über die Biologische Vielfalt

Kunming-Montreal Biodiversity Framework

Ambitionierte Ziele

Dieser neue weltweite Rahmen soll mit seinen vier übergeordneten Zielen und 23 Aktionszielen die politische Richtung vorgeben und bis 2050 für ein Leben in Harmonie mit der Natur sorgen und damit das Überleben der Menschen auf diesem Planeten sichern. Dadurch soll dem kontinuierlichen, zunehmenden und mittlerweile besorgniserregenden Verlust der biologischen Vielfalt begegnet werden. Nach dringenden Appellen des Weltbiodiversitätsrats und anderen, diese Verluste zu stoppen, ist es nun gelungen, sich zumindest auf eine globale Absichtserklärung zu einigen. Damit werden die Aichi-Ziele, die leider bis 2020 nicht erreicht wurden, obsolet.

Bedeutung für die Landwirtschaft

Der globale Rahmen für die Biodiversität sieht unter anderem vor, bis 2030 30 % der Land- und Wasserflächen der Erde unter Schutz zu stellen, jedoch soll eine nachhaltige Nutzung dieser Flächen weiterhin möglich sein. Auch die genetische Vielfalt von wilden und domestizierten Arten soll erhalten und wiederhergestellt werden. Die Landwirtschaft soll zukünftig nur noch nachhaltig und biodiversitätsfreundlich betrieben werden. Das bedeutet eine Verringerung des Austrags von Düngemitteln in die Umwelt und eine Reduktion des Risikos von chemischen Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um die Hälfte. Auch gegen invasive Arten will man entschiedener vorgehen. Die Menschen sollen zu einem nachhaltigen Konsum befähigt werden durch Bildung, entsprechende Vorgaben und Informationsangebote. Dadurch sollen der globale ökologische Fußabdruck und ebenso Lebensmittelabfälle sowie Überkonsum reduziert werden. Der Schutz der Biodiversität soll zukünftig in allen Bereichen des menschlichen Lebens berücksichtigt werden. Deshalb enthält der Rahmen auch Ziele für eine biodiversitätsfreundliche Wirtschaft und Städte.

Monitoring

Zur Nachverfolgen der Zielerreichung wurde ein Monitoringrahmen mit Hauptindikatoren beschlossen, die jedoch nur einen Teil der gesetzten Ziele abbilden. Geeignete ergänzende Indikatoren für die Berichterstattung soll nun eine Expertengruppe erarbeiten. Sie werden bei der nächsten Vertragsstaatenkonferenz 2024 in der Türkei verabschiedet.

Umsetzung

Inwieweit diese Ziele bis 2030 umgesetzt werden hängt jetzt vom Engagement der gesamten Menschheit auf allen Ebenen ab: der Politik, der Industrie, der Wirtschaft sowie dem Privatsektor auf lokaler Ebene. Die Vertragsstaaten werden für eine bessere Umsetzung zunächst ihre nationalen Biodiversitätsstrategien überarbeiten.

Das IBV der BLE nahm für das BMEL an den Verhandlungen für den neuen globalen Biodiversitätsrahmen virtuell teil.