Die Erhaltung der Vielfalt genetischer Ressourcen ist Teil staatlicher Vorsorgepolitik. Die Bundesrepublik Deutschland spielt bei internationalen Verhandlungen zu genetischen Ressourcen z. B. im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) und innerhalb der Welternährungsorganisation (FAO) eine aktive Rolle und hat in diesem Zusammenhang Verpflichtungen übernommen. Diese müssen auf nationaler, EU- und internationaler Ebene durch geeignete Maßnahmen umgesetzt und teilweise auch weiterentwickelt werden.
Das Nationale Fachprogramm zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung aquatischer genetischer Ressourcen, dessen erste Auflage 2006 erschienen ist, soll dazu einen Beitrag leisten. Es umfasst die aquatischen genetischen Ressourcen, unter denen in Anlehnung an die Fischereigesetzgebungen der Länder Fische, Rundmäuler, zehnfüßige Krebse und Muscheln, sowie deren DNA, Gene, Chromosomen, Gewebe, Gameten und andere frühe Lebensstadien als auch Individuen und Bestände von Organismen mit tatsächlichem oder potenziellem Wert für Ernährung und Landwirtschaft verstanden werden.
Durch das Nationale Fachprogramm verfügt das BMEL über ein Arbeitsprogramm für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung von Fischen, Muscheln und Krebsen in Deutschland. Es ist das Ergebnis der Arbeit des Fachausschusses für aquatische genetische Ressourcen. Dabei handelt es sich um eine von den Bundesländern und dem BMEL berufene Expertengruppe, die sich aus Vertretern der Fischereiverwaltung, der Forschung und von Verbänden zusammensetzt. Dieses Fachprogramm dient unter dem übergreifenden Aspekt der Nachhaltigkeit vor allem dem Ziel, die Vielfalt der aquatischen genetischen Ressourcen langfristig und in wissenschaftlich abgesicherter Form erhalten, nutzen und ausbauen zu können.
Die aktuelle Neuauflage des nationalen Fachprogramms für aquatische genetische Ressourcen kann unter folgendem Link herunter geladen werden:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/aquatische-genetische-ressourcen.html