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EU-Regulierungsvorschlag zu Lockerungen in der Gentechnik-Gesetzgebung

Die EU-Kommission legte im Sommer 2023 einen Regulierungsvorschlag zur Lockerung der Gentechnik-Gesetzgebung vor. Das EU-Parlament stimmte einem angepassten Vorschlag vom 7. Februar 2024 zu, bereits am Nachmittag desselben Tages fand dieser im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten jedoch keine Mehrheit mehr. Einige zentrale Fragen, insbesondere zu Koexistenz, Wahlfreiheit und Patenten, bedürfen noch einer Lösung.

Eine Person mit blauen Handschuhen hält eine Pinzette in der rechten Hand und arbeitet an einer Petrischale auf einer schwarzen Unterlage.
Quelle: IPK

Die geplanten Lockerungen betreffen ausschließlich Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken (NGT) entwickelt wurden und als gleichwertig zu konventionell gezüchteten Pflanzen angesehen werden, also keine artfremden Gene enthalten. Diese Kategorie wird NGT-1-Pflanzen genannt. Für alle anderen NGT-Pflanzen (Kategorie 2), sollen weiterhin strengere Regeln gelten.

Ziel der Ausnahme der NGT-1 Pflanzen vom bestehenden Gentechnikrecht ist, unser Lebensmittelsystem nachhaltiger und krisenfester zu machen. Allgemein geht man davon aus, dass die Anwendung von NGT zu einer deutlich verkürzten Sortenentwicklung führen und die Verbesserung von wichtigen Eigenschaften, wie zum Beispiel Nahrungs- und Futtermittelqualität und Krankheitsresistenzen beschleunigen kann. Das EU-Parlament hat am 7. Februar 2024 einem angepassten Vorschlag dieses Entwurfes zugestimmt. Dieser muss nun mit den Mitgliedsstaaten verhandelt werden, um sich auf eine endgültige Form des Gesetzes zu einigen. Die Abgeordneten befürworteten, das Verbot von NGT Pflanzen im ökologischen Landbau beizubehalten, da erst geprüft werden müsste, ob NGT mit den Prinzipien des Ökolandbaus vereinbar sei. Sie forderten, jedoch nicht nur Saatgut von NGT-1-Pflanzen zu kennzeichnen, sondern auch die Waren im Supermarkt, die mit NGT-1-Pflanzen erzeugt wurden. Ebenso sei sieben Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regeln zu prüfen, wie sich die Wahrnehmung der Verbraucher sowie der Erzeuger im Hinblick auf NGT entwickelt habe.

Mögliche Auswirkungen auf Wertschöpfungsketten, oder Einschränkungen in der Breite der Verfügbarkeit von pflanzengenetischen Ressourcen im Ökolandbau gilt es zu beobachten. Im Zusammenhang mit diesem Regulierungsvorschlag steht die Befürchtung, dass die Anzahl von Patenten auf NGT-Pflanzen wächst, und sich negativ auf den Zugang zu Züchtungsmaterial auswirkt. Die Parlamentsabgeordneten forderten ein Verbot von Patenten auf NGT-Pflanzen, auf jegliches Pflanzenmaterial und Teile davon sowie auf genetische Informationen und die darin enthaltenen Verfahrensmerkmale.

Hier finden Sie die offizielle Meldung des EU-Parlaments, sowie den angepassten Vorschlag:

Meldung EU-Parlament
Vorschlag vom 7. Februar