Die Rote Liste gefährdeter Nutztierrassen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zeigt: 58 der 81 einheimischen Nutztierrassen von Pferd, Rind, Schwein, Schaf und Ziege sind als gefährdet eingestuft. Die Nutzung der gefährdeten Rassen in der Land- oder Fortwirtschaft und der Landschaftspflege gilt als nachhaltigster Weg, diese Rassen zu erhalten. Man spricht in dem Fall von einer „in-situ“- oder auch „vor-Ort“-Erhaltung, in der die Rassen gemäß dem Motto „Schutz durch Nutzung“ erhalten werden.
Um diese Erhaltungsstrategie zu unterstützen, haben die Bundesländer die Möglichkeit Haltungsprämien für Zuchttiere gefährdeter einheimischer Rassen an Züchterinnen und Züchter auszuzahlen. Dies geschieht zumeist auf Basis des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Förderungen wie diese machen die Haltung der vergleichsweise leistungsschwächeren gefährdeten Rassen für viele Betriebe interessant und tragen maßgeblich zu dem Erhalt der Rassen bei.
In Hessen sind mit der Aktualisierung der Förderrichtlinie nun 18 gefährdete einheimische Rassen der landwirtschaftlich genutzten Großtierarten (Pferd, Rind, Schwein, Schaf, Ziege) förderfähig. Ursprünglich wurden nur fünf Rassen, das Rote Höhenvieh, das Deutsche Schwarzbunte Niederungsrind, das Coburger Fuchsschaf, das Rhönschaf und die Weiße Deutsche Edelziege, in der Richtlinie geführt. Diese und die 13 neu dazu gekommenen Rassen finden Sie in der aktualisierten Förderrichtlinie auf der Homepage des Hessischen Agrarumweltprogramms des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.
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