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Status Quo der Umsetzung des EU-Tierzuchtgesetzes bei gefährdeten Nutztierrassen

Das EU-Referenzzentrum für gefährdete Nutztierrassen hat einen Bericht über die Umsetzung der EU-Tierzuchtverordnung in Hinblick auf gefährdete Rassen veröffentlicht.

Quelle: EURC-EAB

Ein besonderer Fokus der europaweiten Umfrage lag auf der Umsetzung von Ausnahmeregelungen in Zuchtprogrammen für gefährdete Rassen sowie auf nationalen Definitionen und Mechanismen und auftretenden Herausforderungen bei der Umsetzung der Verordnung.

Der Bericht wird dem Ständigen Ausschuss für Tierzucht im November vorgelegt und kann hier heruntergeladen werden.

Hintergrund

Das EU-Referenzzentrum für gefährdete Nutztierrassen (EURC-EAB) ist gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 (EU-Tierzuchtverordnung) für den wissenschaftlichen und technischen Beitrag zur Festlegung und Harmonisierung von Methoden zur Erhaltung gefährdeter Rassen und zur Bewahrung der genetischen Vielfalt innerhalb dieser Rassen zuständig.

Das von Wageningen Livestock Research (WLR, Niederlande) geführte Konsortium, dem das Institut de l'Elevage (IDELE, Frankreich) und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE, Deutschland) angehören, wurde offiziell nach (EU) 2022/2077 benannt und hat zum 1. Januar 2023 seine Arbeit aufgenommen.

Weitere Informationen

https://www.genres.de/fachportale/nutztiere/eu-referenzzentrum-fuer-gefaehrdete-nutztierrassen

https://www.eurc-eab.eu/