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Die neue Nationale Biodiversitätsstrategie bis 2030

Die NBS 2030 wurde am 18. Dezember 2024 vom Bundeskabinett beschlossen. Die NBS stellt seit 2007 die Naturschutzstrategie des Bundes dar. Nun wurde sie vor dem Hintergrund neuer Entwicklungen und Herausforderungen für die Zeit bis 2030 überarbeitet. In insgesamt 21 Handlungsfeldern mit 64 Zielen behandelt sie Themen wie Artenschutz, Ökosystemwiederherstellung, Tourismus, Erneuerbare Energien, Agrarlandschaften, Wälder, Stadtnatur und vieles mehr.

Strukturreiche Agrarlandschaft.
Strukturreiche Agrarlandschaft. Quelle: Getty Images

Der Umsetzungserfolg der Ziele der NBS 2030 soll anhand von konkreten Indikatoren regelmäßig gemessen werden. Dabei spielen sowohl seitens des BMUV entwickelte Indikatoren eine Rolle, als auch bereits bestehende Indikatoren, wie die aus dem bundesweiten Monitoring der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften (MonViA). 

Die NBS 2030 wird überdies von einem ersten Aktionsplan für die Zeit von 2024-2030 begleitet. Dieser beinhaltet konkrete Maßnahmen, wovon einige Hand in Hand mit den Partnerressorts wie dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) umgesetzt werden sollen. 

Die Strategie wirkt in ihren 21 Handlungsfelder in viele Themenbereiche hinein und bildet thematische Schnittmengen, wie zum Beispiel mit der ebenfalls in diesem Jahr überarbeiteten Nationalen Strategie für Genetische Ressourcen des BMEL. Beiden Strategien wohnt der Grundgedanke inne, dass die innerartliche Vielfalt der wildlebenden und domestizierten Arten eine große Bedeutung 

  • bei der Anpassung an die Klimakrise,
  • der Ernährungssicherung,
  • für biologische Vielfalt
  • und als kulturelles Erbe 

hat.