Das Nationale Fachprogramm "Konzept zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland" benennt Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Wälder in der Zukunft.
Ausgehend von der Bedeutung und der Gefährdung der genetischen Vielfalt der Baum- und Straucharten beschreibt es notwendige Maßnahmen und Aktivitäten. Ziel ist es, auch weiterhin die inter- und intraspezifische Vielfalt von Baum- und Straucharten zu erhalten, nachhaltig zu nutzen, lebensfähige Populationen gefährdeter Baum- und Straucharten wiederherzustellen sowie einen Beitrag zur Erhaltung und Wiederherstellung vielfältiger Waldökosysteme zu leisten.
Für die wirtschaftlich bedeutenden Hauptbaumarten und verschiedene Nebenbaumarten werden umfangreiche Maßnahmen der Sicherung in situ und ex situ getroffen. Bei gefährdeten und seltenen Vorkommen ist eine Fortsetzung von Erhaltungsmaßnahmen dringend geboten.
Die Umsetzung der genannten Maßnahmen ist Aufgabe der Bundesländer und wird von den zuständigen forstlichen Institutionen der Länder wahrgenommen. Koordiniert wird die Umsetzung der Maßnahmen und Forschungsaktivitäten zur Erhaltung der forstlichen Genressourcen in Deutschland durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Forstliche Genressourcen und Forstsaatgutrecht“ (BLAG-FGR). Einige Arbeitsschwerpunkte seien beispielhaft angeführt:
- Erfassung und Evaluierung vorhandener forstlicher genetischer Ressourcen,
- In-situ-Maßnahmen (Naturverjüngung, Erhaltung von Beständen und Einzelbäumen, Saat und Pflanzung im Wald),
- Ex-situ-Maßnahmen (Evakuierung, Generhaltungssamenplantagen, Genbanken),
- Erhaltung im Rahmen der Nutzung (Verjüngung, Bestandespflege, Holzernte),
- Erarbeitung gemeinsamer Forschungsschwerpunkte.